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07.03.-08.04.2013: Bebauungsplan Nr.37: Beteiligung der Öffentlichkeit

Zum Bebauungsplans Altomünster Nr. 37 (zur „Gemeindeverbindungsstraße Altomünster-St2047“, bekannt unter „Holzweg“) liegen nun für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 07.03.-08.04.2013 die Unterlagen bei der Marktgemeinde Altomünster aus. In diesem Zeitraum sind auch alle Einsprüche gegen den „Holzweg“ vorzubringen. 

 Jetzt Einspruch einlegen! Es ist noch nichts entschieden. > Einspruch



Entgegen mancher Gerüchte ist zum „Holzweg“ seitens der Gemeinde noch gar nichts entschieden. Der Bau der Straße ist nach wie vor nicht beschlossen. Aktuell liegt lediglich der Wille des Gemeinderates vor, das Projekt fortzuführen. Aus Sicht des Gemeinderates mag das schon eine ganze Menge sein, aus unserer Sicht eher nicht.

 

Warum hat es nun eine Weile gedauert?

 

Unter anderem mussten im letzten Jahr noch Gutachten abgewartet werden, die z.B. durch die Untere Naturschutzbehörde gefordert oder durch den Gemeinderat selbst beschlossen wurden. Diese Gutachten scheinen nun in die jetzige Fassung des Bebauungsplans eingeflossen zu sein. Deshalb liegt der Bebauungsplan Altomünster Nr. 37 („Holzweg“) nun im Zeitraum vom 7. März bis zum 8. April 2013 in den Räumen der Gemeinde aus und alle Interessierten können dort Einsicht nehmen sowie im selben Zeitraum Einspruch einlegen. > Einspruch

Diese Beteiligung sollte unserer Meinung nach von den Bürgern unbedingt wahrgenommen werden, gerade schon deshalb, um eigene Rechte nicht zu verwirken. Wer seine Argumente jetzt nicht bringt, muss nämlich damit rechnen, dass diese später nicht mehr wirksam vorgebracht werden können.